Leistungen in der Rechtlichen Betreuung
Rechtliche Betreuung ist keine soziale,
pflegerische oder gesundheitliche Betreuung!
Als gerichtlich bestellter Betreuer vertrete ich meine Betreuten im Rechtsverkehr in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. So kann ich Rechtshandlungen im Namen dieser tätigen, die er / sie nicht vollumfänglich selbst erledigen kann.
Mein Bestreben ist es, dem Wunsch und Willen meiner Betreuten weitestmöglich zu entsprechen und sie in ihrem Selbstbestimmten Leben bestmöglich zu unterstützen.
Postangelegenheiten
Gesundheitssorge
Wohnungsangelegenheiten



Post- und Fernmeldeangelegenheiten sind vom Grundgesetz ein besonders geschütztes Rechtsgut und werden deshalb als gesonderter Aufgabenkreis benannt.
Der Betreuer kann Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr treffen und die Post des Betroffenen entgegennehmen, öffnen und je nach Lage an den Betroffenen aushändigen bzw. nicht aushändigen.
Zu diesem Aufgabenkreis gehört die gesamte Gesundheitsfürsorge wie:
⊗ Krankenversicherungsschutz
⊗ Ärztliche Versorgung/ Arztwahl
⊗ Einleitung und Zustimmung zu ärztlichen und therapeutischen Maßnahmen
⊗ Einwilligung in Untersuchungen, Operationen und Heilmaßnahmen
⊗ Einwilligung bei der Verabreichung von Medikamenten
⊗ Organisation von ambulanter Pflege oder einer Rehamaßnahme
⊗ Beaufsichtigung der Pflege
Dieser Aufgabenkreis umfasst alle Angelegenheiten, die mit der Wohnsituation des Betreuten zu tun haben:
⊗ Abschluss und Kündigung von Wohnungsmietverträgen
⊗ Überwachung bestehender Verträge
⊗ Sicherung der Finanzierung der Kosten für den Wohnraum
⊗ Anträge auf Wohngeld, GEZ-Befreiung, Telefonermäßigung, Erstausstattung etc.
⊗ Organisation von Reparaturen und Renovierung der Wohnung.
⊗ Organisation des Umzug
Vertretung vor Behörden, Einrichtungen und Gerichten
Vermögenssorge
Aufenthaltsbestimmung


Folgende Aufgaben gehören unter anderem zu diesem Aufgabenkreis:
⊗ Durchsetzung und Sicherung von finanziellen Ansprüchen des Betreuten gegenüber Behörden
⊗ Übernahme des Schriftverkehrs und sämtlicher Antragsverfahren
⊗ Unterstützung des Betreuten in behördlichen Verfahren z.B. bei Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
⊗ Koordination der durch Behörden und Institutionen erbrachte Hilfsleistungen z.B. Sozialamt, Jugendamt, Kranken-/Pflegekasse.
⊗ Sicherstellung von gültigen Ausweisdokumenten, Erstellung von Ersatzausweisdokumenten, ggf. Ausweisbefreiung
Sie umfasst alle Entscheidungen, die mit dem Vermögen des Betreuten in Zusammenhang stehen, z.B.;
⊗ Führen eines Girokontos
⊗ Verwaltung von Bankguthaben und Vermögen
⊗ Verkauf von Immobilien
⊗ Stellung von Sozialleistungsanträgen und Geltendmachung von öffentlichen Leistungen, z.B. Wohngeldantrag, Rentenantrag, Befreiung von Zuzahlung zu Arzneimitteln, Antragstellung Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
⊗ Begleichung von Rechnungen und Forderungen
⊗ Auszahlung von Taschengeld
⊗ Schuldenregulierung
⊗ Steuererklärung
Der Betreuer sollte gemeinsam mit dem Betroffenen den geeigneten Aufenthaltsort wählen.
Dabei sind die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Betreuten zu beachten.
In der Praxis kann dies z.B. den Verbleib in der häuslichen Umgebung bei entsprechender ambulanter Hilfe oder einen Umzug in eine geeignete Einrichtung bedeuten.
Die Unterstützung durch den Betreuer ist besonders dann wichtig, wenn der Betroffene wegen seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen.
Sie benötigen eine Beratung oder Unterstützung?
Gerne können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Ich bin gern für Sie da.
Ihr Michael Großmann
Rechtliches Betreuungsbüro
Michael Großmann
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