Lernen Sie uns kennen
Meist Gestellte fragenn
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und die meist Gestellte Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wann ist unser Büro zu erreichen
Das Büro ist aktuell Telefonisch in der Regel wie folgt zu erreichen.
Mo. – Fr. 10:00 – 18:00 Uhr
Sa/So geschlossen
Telefon: 02365 – 69 85 115
Das Büro ist in der Regel an Werktagen zu den üblichen Bürozeiten geöffnet. Aufgrund (Außendienst)-terminen
kann das Büro jedoch nicht durchgängig besetzt sein.
Eine Betreuung anregen
Wenn Sie Informationen zur rechtlichen Betreuung, Vollmachten oder Betreuungsverfügungen benötigen,
wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde Ihres Wohnortes oder vereinbaren Sie ein Termin mit uns.
Mit diesem Formular können Sie bei Bedarf eine rechtliche Betreuung für sich oder jemand anderen anregen.
Dieses schicken Sie dann ans Betreuungsgericht Ihres Wohnortes.
Persönlicher Kontakt in der Rechtlichen Betreuung
Zur Rechtlichen Betreuung gehört auch ein regelmäßiger Kontakt zu den Betreuten. Der persönliche Kontakt mit dem Klienten findet individuell bei Bedarf statt. Der Kontakt kann zusätzlich per Telefon/E-Mail erfolgen. Außerdem wird der Betreuer oder die Betreuerin auch über das Pflegeheim, dem Pflegedienst oder anderen Institutionen auf dem Laufenden gehalten.
Hausbesuche bei Folgegesprächen werden i.d.R. nur durchgeführt, wenn die betreute Person aus gesundheitlichen Gründen nicht im Büro erscheinen kann. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Info: Nach § 5 Abs. 1 und 2 VBVG ergibt sich für Berufsbetreuer/innen ein pauschalierter Zeitaufwand für die Betreuungen. Das bedeutet, dass je nach Betreuungszeitraum, Aufenthaltsort und finanziellen Status der Betreuten, dem/der Berufsbetreuer/in 2,0 bis 8,5 Stunden pro Klient im Monat zur Verfügung stehen würden.
Vergütung in der Rechtlichen Betreuung
Bei finanzschwachen Klienten/innen erfolgt die Vergütung durch die Staatskasse. Dies wird im Anlage – Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt und beinhaltet verschiedene Vergütungspositionen. Hier kann die Vergütungstabelle aufgerufen werden. Vermögende Klienten/innen, müssen die Kosten für eine Rechtliche Betreuung selbst tragen.
Der Stundensatz und Zeitaufwand ist pro Betreuungsfall pauschalisiert. Die Höhe der Stundensätze richtet sich nach der beruflichen Qualifikation des Betreuers/der Betreuerin. Außerdem wird differenziert, ob der Klient in einem Heim oder zu Hause lebt. Bei vermögenden Betreuten wird ein höherer Arbeitsaufwand angenommen. Die Vergütung ändert sich auch mit der Dauer der Betreuung.
Rechtliches Betreuungsbüro
Michael Großmann
- Inhaber
Michael Großmann
Diplom-Kaufmann SNA - Postfach 10 14 01
45744 Marl - 02365 - 69 85 115
- 02365 - 69 85 116
- Kontakt@Rechtliches-Betreuungsbuero.de
